Wer so lange nicht warten möchte, kann durchaus jetzt schon über die unverbindliche und befristete Reservierung mit den Vermietern in Kontakt treten und sich über Details und den Fortschritt informieren. Sobald Preise in der Preisliste erscheinen, können die Häuser auch nach der unverbindlichen Vorreservierung und erfolgter Klärung aller Details vertraglich gebucht werden. Dabei sollten jedoch Dinge, die auf der Webpräsenz nicht zu sehen sind bzw. noch nicht vorhanden sind, im Vertrag vom Vermieter präzise zugesichert werden. |